Zulassungsangebote

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ns2002!
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Bearbeitet Zulassungsangebote

Beitrag von ns2002! »

Hallo,

Ich habe mich mit einem Abitur von 1,8 für Jura an der Universität Hamburg beworben. Diese ist auch meine erste Priorität.
Zurzeit steht noch immer der Status ‚zulassungsangebot aktuell nicht möglich‘. Ich habe jetzt schon mehrere Wochen gewartet und es hat sich daran nichts geändert. Zurzeit müssen noch 19 Bewerbungen ausscheiden, damit ich reinkomme. Aber es fallen täglich nur sehr wenige bzw. Keine weg.
Für meine zweite priorisierung habe ich ein Zulassungsangebot erhalten.

Ich weiss jetzt nicht wie ich weitermachen soll. Lohnt es sich noch bis zum 9.9. abzuwarten? Habe ich noch eine Chance angenommen zu werden oder eher nicht?
Ich hab nämlich das Gefühl, dass jetzt kurz vor dem Ende der Koordinierungsphase kaum noch Bewerbung wegfallen werden.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen.
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Zulassungsangebote

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe ns2002,

eigentlich wurde Ihre Frage in ihren anderen Beiträgen beantwortet und lässt sich kurz zusammenfassen: Keine Panik – warten Sie noch ab.

Derzeit sind noch 6 vor Ihnen – es entwickelt sich also, aber betrachten wir genauer Ihre Möglichkeiten.

Am 07.09. werden für die Koordinierungsphase letztmalig die besten Zulassungsmöglichkeiten ermittelt. Da Sie noch eine weitere Bewerbung auf Priorität 2 an einer anderen Hochschule haben, ist dieser Stichtag für Sie wichtig, da wenn Sie alles so lassen und bis dahin von uns keine Zulassung oder ein Zulassungsangebot erhalten, an dem Tag Ihr Zulassungsangebot der Prio 2 automatisch in eine Zulassung umgewandelt wird und somit die Bewerbung an der Universität Hamburg ausscheidet, da nur eine Zulassung im DoSV möglich ist. Das hat Konsequenzen für das Koordinierte Nachrücken. Erwartungsgemäß werden noch einige wenige Studienplätze für den DoSV-Studiengang Rechtswissenschaften im Koordinierten Nachrücken vergeben. Wenn Sie allerdings für Ihre 2. Priorität am 07.09. eine Zulassung erhalten, können Sie nicht mehr am Koordinierten Nachrücken teilnehmen.

Also sollten Sie strategisch so vorgehen: Warten Sie noch bis spätestens zum 06.09. ab, ob ein Zulassungsangebot/Zulassung für Ihre Bewerbung an der Universität Hamburg erfolgt (dafür bestehen gute Chance). Falls es bis spätestens 06.09. nicht klappt, müssen Sie eine Entscheidung treffen. Wenn Sie alles unverändert lassen, kann es sein, dass Sie am 07.09. eine Zulassung für die Priorität 2 erhalten und dann sich auch nicht mehr für das Koordinierte Nachrücken registrieren können. Falls es bis zum 06.09. noch nicht mit einem Zulassungsangebot/Zulassung klappt, ist die Chance im Koordinierten Nachrücken noch einen Platz zu erhalten recht hoch. Aber es bleibt ein theoretisches Restrisiko, dass Sie auch im Nachrückverfahren keine Zulassung erhalten und am Ende des DoSV ohne Studienplatz dastehen. Von daher müssen Sie abwägen - eine 100%ige Zulassung in der Priorität 2 zu erhalten oder sich mit sehr hohen Chancen für das Koordinierte Nachrücken der Priorität 1 zu registrieren.

Wichtig: Um sich für das Koordinierte Nachrücken für die Priorität 1 registrieren zu können, dürfen Sie keine Zulassung im DoSV haben. Wenn Sie nichts tun, erhalten Sie aber auf jeden Fall eine Zulassung der Priorität 2, falls es mit der Priorität 1 nicht klappt. Sie müssen also für die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken der Priorität 1 die Bewerbung der Priorität 2 spätestens am 06.09. zurückziehen.

Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
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ns2002!
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Re: Zulassungsangebote

Beitrag von ns2002! »

Hallo Herr Gautzsch,

Ich danke Ihnen für die ausführliche Antwort.
Über das koordinierte nachrücken wusste ich nicht Bescheid, danke, dass Sie mich darüber aufgeklärt haben.
Wenn es so ist, werde ich meine zweite Priorität nicht zurückziehen, da ist mir wirklich das Risiko zu hoch, gar keinen Studienplatz zu haben.
Ich hoffe, dass es noch bis zum 6.9 klappt.

Mich hat es eben sehr gewundert, warum mein Abitur von 1.8 nicht für ein sofortiges Zulassungsangebot gereicht hat. Der NC für Rechtswissenschaft lag immer im Zweier Bereich, deshalb war ich mir recht sicher, dass es klappen wird.
Ist dieses Jahr irgendetwas anders?

Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Zulassungsangebote

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe ns2002,

dazu müssen Sie verstehen, dass die Angabe der NC-Werte eine nachträgliche Betrachtung der Grenzwerte der zuletzt Zugelassenen im Verfahren ist. Es ist bei Studiengängen mit einer hohen Nachfrage (wie der DoSV-Studiengang Rechtswissenschaft) nicht außergewöhnlich, dass die Grenzwerte niedrig beginnen und sich im Laufe des Verfahrens in Richtung der NC-Werte aus den vergangenen Verfahren entwickeln.

Das DoSV ist ein hoch dynamisches Verfahren, bei dem ständig Bewerbungen ausscheiden, in den meisten Fällen, weil eine Zulassung oder Zulassungsangebot für eine höher priorisierte Bewerbung erfolgte.

Im letzten Verfahren lag der Grenzwert zum vergleichbaren Zeitpunkt in einem ähnlichen Bereich.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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ns2002!
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Re: Zulassungsangebote

Beitrag von ns2002! »

Hallo Herr Gautzsch,

Mir ist bewusst, dass es ein dynamisches Verfahren ist, bei welchem viele Bewerbungen wegfallen können z.b. durch die Zulassung an einer höheren Priorisierung.
Jedoch haben mittlerweile die meisten Universitäten ihre Zulassungen rausgeschickt, d.h. es ist doch unwahrscheinlich, dass zu so einem späten Zeitpunkt noch viele Bewerbungen wegfallen werden.

Ebenfalls kann ich nicht ganz verstehen wieso man um am Nachrückverfahren teilnehmen zu können, Zulassungen von anderen Universitäten zurückziehen muss.

Ebenfalls ist es doch auch nicht so möglich, dass dann im Zeitraum von 6.-9. so viele Bewerbungen wegfallen werden, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Zulassungsangebote

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe ns2002,

ich kann mich nur wiederholen – keine Panik.

Zudem ist Ihre Bewerbung jetzt zugelassen!

Nur damit keine Missverständnisse entstehen, Ihre Aussage ist so nicht korrekt: „am Nachrückverfahren teilnehmen zu können, Zulassungen von anderen Universitäten zurückziehen muss“. Ist nicht schlimm, möchte sie aber für mögliche andere Mitlesenden korrigieren.

Wenn eine Zulassung vorliegt, kann man nicht mehr am Koordinierten Nachrücken teilnehmen, da im DoSV max. 1 Zulassung für eine Person ausgesprochen werden kann. Ich bezog mich auf mögliche Zulassungsangebote – die können noch zurückgezogen werden, wenn eine Zulassung am 07.09. zu erwarten ist, aber man mit einer anderen Bewerbung am Koordinierten Nachrücken teilnehmen möchte.

Zudem bitte ich Sie im Forum nicht überall Ihre Fragen zu verteilen, da dies die Antworten für Sie und alle anderen verlangsamt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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