Wiederaufnahme eines Studiums

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Abiwasnun
Beiträge: 6
Registriert: Fr 12. Jun 2020, 02:06

Bearbeitet Wiederaufnahme eines Studiums

Beitrag von Abiwasnun »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere zurzeit Englisch und Deutsch auf Lehramt in Paderborn im dritten Semester und spiele mit dem Gedanken mich zum vierten Semester zu exmatrikulieren und in Hamburg etwas ganz anderes zu studieren (kein Lehramt).

Nun würde mich interessieren, ob ich danach immer noch die Möglichkeit hätte, mein Lehramtsstudium -dass ich in Paderborn begonnen habe- in Hamburg wiederaufzunehmen, indem ich mich in sagen wir ein paar Jahren in Hamburg für den Bachelor einschreibe und mir meine bisher erbrachten Leistungen aus Paderborn anrechnen lasse bzw. mich dann in ein höheres Fachsemester hochstufen lasse oder ist das generell oder auf Grund der mehrjährigen Überbrückungszeit nicht möglich?

Mit freundlichen Grüßen,
Angela
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Wiederaufnahme eines Studiums

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Angela,

Das ist grundsätzlich kein Problem - Sie müssten sich dann an der Uni Hamburg aber wieder neu für das Lehramt bewerben. Hierzu sollten Sie sich die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge ansehen, um einschätzen zu können, ob eine Bewerbung erfolgreich wäre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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