Hallo,
ich wollte nachfragen, ob die Regelung des Hamburger Hochschulgesetzes, nach welchem Studierende, welche die doppelte Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester überschreiten, exmatrikuliert werden, an der Universität Hamburg Anwendung findet.
Vielen Dank und viele Grüße,
Irina