Nach Abgabe der BA

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hsuan0303liu
Beiträge: 3
Registriert: Do 14. Okt 2021, 22:30

Bearbeitet Nach Abgabe der BA

Beitrag von hsuan0303liu »

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich habe gelesen, dass, sofern man sein Studium erfolgreich abschließt und die Exmatrikulation nicht explizit beantragt, wird man zum Ende des Semesters, in dem er sein Studium abschließt, exmatrikuliert.

Meine Frage ist, was bedeutet eigentlich „Abschließen des Studiums“?

Wenn man bereits alle Leistungspunkte außer den LP für die Abschlussarbeit gekriegt hat, ist es dann möglich, die Bachelor Arbeit im Wintersemester abzugeben und trotzdem für das kommenden Sommersemester zu bezahlen und somit immatrikuliert zu bleiben, oder wird man am Ende des Wintersemesters automatisch exmatrikuliert?

Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Nach Abgabe der BA

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen hsuan0303liu,

wenn uns noch innerhalb des Wintersemesters 2021/22 gemeldet würde, dass Sie Ihre Bachelorarbeit bestanden haben, würden Sie zum 31. März 2022 exmatrikuliert. Eine Rückmeldung zum Sommersemester wäre damit nicht möglich.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
NitaRose
Beiträge: 1
Registriert: Mi 16. Mär 2022, 11:46

Re: Nach Abgabe der BA

Beitrag von NitaRose »

Liebes Campus-Team,

ich stehe momentan vor der selben Frage. Ich habe am 17.02.2022 meine BA abgegeben, noch keine Rückmeldung erhalten und die Frist zur Anmeldung für das SoSe 2022 rückt immer näher.
Erneut das Studiengeld zu bezahlen, obwohl ich mit dem Studium schon fertig bin und nur auf meine Abschlussnote warte finde ich etwas heikel. Wird einem die Studiengebühr wieder erstattet, wenn ich zum Beispiel am 02.04. meine Note bekomme & mich dann exmatrikulieren kann?

Beste Grüße,
Juanita Rosema
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Nach Abgabe der BA

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Juanita Rosema,

Sie müssen sich für die Bekanntgabe Ihrer Note nicht durch Zahlung des Semesterbeitrags für das Sommersemester zurück melden. Sollte wider Erwarten eine Wiederholung Ihrer Bachelorarbeit notwendig werden, können Sie sich auch verspätet zurückmelden (siehe "Verspätete Rückmeldung": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html)

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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