Lehramt - Drittfach "nachstudieren" nachdem Master an anderer Uni abgeschlossen ist

Antworten
Julia Schütt
Beiträge: 2
Registriert: Di 19. Okt 2021, 13:52

Bearbeitet Lehramt - Drittfach "nachstudieren" nachdem Master an anderer Uni abgeschlossen ist

Beitrag von Julia Schütt »

Guten Tag,
derzeit studiere ich Grundschullehramt an der Leuphana in Lüneburg mit den Fächern Deutsch und Ev. Religion.
Voraussichtlich bin ich zum Ende des nächsten Sommersemester 2022 fertig mit meinem Studium. Nun möchte ich ab Oktober 2022 gern Sport oder Kunst als Drittfach studieren, was an der Leuphana nicht möglich ist.
Meine Frage: Kann man an der UHH, nach absolviertem BA & MA für Grundschullehramt, nur Kunst oder Sport als Drittfach im Masterstudium studieren und sich alles andere anrechnen lassen? Und ist es dann möglich die benötigten CP innerhalb 2 statt 4 Semester zu erlangen?
Hoffe meine Frage ist verständlich..
Mit freundlichen Grüßen,
Julia Schütt
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Lehramt - Drittfach "nachstudieren" nachdem Master an anderer Uni abgeschlossen ist

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Julia Schütt,

die Möglichkeit, ein Unterrichtsfach nur im Master zu studieren, gibt es an der Universität Hamburg nicht. Die jeweilige Fächerkombination muss auch im Bachelorstudiengang schon studiert werden, da dies eine der Zugangsvoraussetzungen für die Master-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg ist.

Der Weg zu einem dritten Fach führt also nur über eine Neubewerbung für ein Bachelor-Lehramtsstudium, in dessen Rahmen Sie sich dann vorhanden Leistungen aus dem Teilstudiengang Erziehungswissenschaft und aus Ihren Unterrichtsfächern anerkennen lassen können.

Da Sie an einer anderen Hochschule studiert haben, ist nicht sicher, dass alle Ihre Leistungen anerkannt werden können, eventuell müssen Sie auch in den Bereichen der Erziehungswissenshaft bzw. der Unterrichtsfächer noch Leistungen nachholen. Außerdem ist aufgrund der Verteilung der Module in den Lehramtsstudiengängen, die darauf ausgelegt ist, dass vollständige Lehramtsstudiengänge absolviert werden, nicht sichergestellt, dass Sie das weitere Fach ohne „Leerlauf“ studieren können.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.

Zusätzlich muss ich darauf hinweisen, dass bisher nur der neue Bachelorstudiengang "Lehramt an Grundschulen" eingeführt wurde und es noch keinen passenden Masterstudiengang "Lehramt an Grundschulen" gibt.
Die zu unseren neuen Bachelor-Lehramtsstudiengängen passenden Master-Lehramtsstudiengängen, inkl. des Masterstudiengangs "Lehramt an Grundschulen" werden voraussichtlich zum Wintersemester 2023/24 eingeführt.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten