Liebe Manija,
1) "...,dass die Reststudienplatzvergabe immer am 18.10 eines Jahres für das WS startet."
Es gibt kein festes Datum für das Restplatzverfahren, da dieses von den zeitlichen Abläufen des Haupt- und Nachrückverfahren abhängt. Es ist korrekt, dass das Restplatzverfahren in der Regel Mitte Oktober stattfindet. Wir veröffentlichen die Termine immer auf der entsprechenden Webseite, sobald feststeht, wann und für welche Studiengänge das Restplatzverfahren für ein bestimmtes Semester stattfindet:
www.uni-hamburg.de/restplaetze.
2) "Nun habe ich allerdings auf der UNI HH Seite gelesen, dass diese Frist schon längst abgelaufen sei."
Das ist korrekt. Die Bewerbung für das Rastplatzverfahren des Wintersemesters 2021/22 war vom 06.10.2021 bis zum 08.10.2021 möglich.
3) "Kann man sich also nicht mehr für einen freien Restplatz bewerben?"
Eine Bewerbung im Restplatzverfahren war nur bis zum 08.10.2021 möglich. Das Restplatzverfahren ist inzwischen abgeschlossen und alle Bewerber*innen, die im Restplatzverfahren zugelassen wurden, haben am 13.10.2021 den entsprechenden Zulassungsbescheid erhalten.
Es werden für das Wintersemester 2021/22 also leider keine weiteren Personen mehr für das Studium an der Universität Hamburg zugelassen.
Liebe Grüße
Thomas Walter