Liebe*r blackpink,
Wartesemester sind nur solche Semester, in denen keine Immatrikulation an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule besteht bzw. bestand. Dabei ist die konkrete Dauer der Immatrikulation im jeweiligen Semester nicht entscheidend, sondern nur die Frage, ob Sie immatrikuliert waren oder nicht.
Damit das Wintersemester 2021/22 in zukünftigen Bewerbungsverfahren der Universität Hamburg als Wartesemester gewertet werden kann, dürfen Sie also im gesamten Zeitraum, d.h. vom 01.10.2021 (Beginn des Wintersemesters 2021/22) bis zum 31.03.2022 (Ende des Wintersemesters 2021/22), nicht an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule immatrikuliert sein bzw. gewesen sein.
Liebe Grüße
Thomas Walter