Sehr geehrte Damen und Herren,
den Anerkennungsantrag habe ich schon gestellt. Auf dem Anerkennungsantrag steht, dass ich eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung habe und ich ein Studienkolleg besuchen muss. Jedoch erhalte ich das Zeugnis meiner Feststellungsprüfung erst an dem 08.12.2021. Muss ich den Anerkennungsantrag der ausländischen Bildung wieder stellen? oder was ist nun zu tun?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Mauricio Morfin Guerrero