Lieber Tobi.hffmnn,
1) Grundsätzlich sind alle
Bachelor-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg zulassungsbeschränkt.
Die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge der vergangenen Jahre finden Sie in dieser
Übersicht (PDF). Die NC-Werte werden nicht vor Beginn der Zulassungsverfahren festgelegt, sondern ergeben sich im Zulassungsverfahren aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, der Anzahl der Bewerber(innen) und deren Durchschnittsnoten bzw. Anzahl von Wartesemestern. Daher lassen sich über die NC-Werte kommender Zulassungsverfahren keine definitiven Aussagen machen. Sie können eine Tendenz aber den oben verlinkten Werten der vergangenen Jahre entnehmen. Detaillierte Informationen zum Zustandekommen der NC-Werte finden Sie auf der
Webseite "Informationen zum NC" der Universität Hamburg. Über die zur Verfügung stehenden Studienplätze und die Anzahl der Bewerbungen in den Lehramtsstudiengängen für die Bewerbungsverfahren der letzten Jahre können Sie sich in dieser
Übersicht (PDF) informieren.
(https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837350)
2) Da Sie das Fach "Musik" ansprechen, ist es wichtig, auf die folgenden Sonderregelung hinzuweisen.
a) Bei allen
Fächerkombination ohne "Bildende Kunst" oder "Musik" ist es erforderlich, eine Zulassung für alle Teilstudiengänge zu erhalten, um eine Zulassung für den gesamten Lehramtsstudiengang zu erhalten.
Das bedeutet, dass wenn die Abiturnote zwar für die Unterrichtsfächer reichen würde, aber nicht für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft, dann würde keine Zulassung zum Studium an der Universität Hamburg erfolgen. Es ist also nicht möglich, eine Zulassung für einen Lehramtsstudiengang zu erhalten, wenn man für einen Teilstudiengang keine Zulassung erhält.
b)
Wenn allerdings eines der Unterrichtsfächer Kunst oder Musik ist, dann erfolgt bei einer Zulassung für dieses eine Fach, unabhängig von den anderen Teilstudiengängen und den eigentlich erforderlichen Noten, eine Zulassung für den gesamten Lehramtsstudiengang.
Der Grund hierfür ist, dass für Musik und Kunst eine zusätzliche Aufnahmeprüfung an der jeweiligen Hochschule, mit der wir für das entsprechende Unterrichtsfach kooperiert, bestanden werden muss. Mit der bestandenen Aufnahmeprüfung für das Fach Kunst oder Musik bekommt man also in jedem Fall Zugang zum Lehramtsstudium, sofern die formalen Bedingungen erfüllt sind (z.B. Nachweis erforderlicher
Fremdsprachenkenntnisse bei einigen Unterrichtsfächern).
Detaillierte Informationen zu den Aufnahmeprüfungen bzw. die Links zu den anderen Hochschulen finden Sie in folgendem Abschnitt im Infoportal Lehramt:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837664.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter