Hallo Gerhard Grüter,
die Information, dass auch bei einem Urlaubssemester der Semesterbeitrag zu zahlen ist, ist hier zu finden: "Muss ich den Semesterbeitrag trotzdem zahlen?"
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10922626
Wenn Sie Ihr Studium nicht aufgeben wollen, die Rückmeldefrist aber bereits verstrichen ist, ist eine verspätete Rückmeldung möglich. Diese ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die verspätete Rückmeldung beträgt 30 Euro. (Vgl. Verspätete Rückmeldung:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html)
Noch haben wir Ihre Zahlung des Semesterbeitrages nicht erhalten. Sobald dieser sowie die 30€ Verspätungsgebühr bei uns eingetroffen und verbucht sind, wird die Exmatrikulation rückgängig gemacht und Sie wieder eingeschrieben.
Herzlichst
Sandra Hoffmann