Einstufung ins erste Fachsemester nach Wiedereinschreibung

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F.J.Lange
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Bearbeitet Einstufung ins erste Fachsemester nach Wiedereinschreibung

Beitrag von F.J.Lange »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 2015/16 Deutsche Sprache und Literatur B.A. studiert. Ich war drei Semster eingeschrieben, wobei ich nur unvollständige Leistungen in den Modulen erbracht habe, und habe dann aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen.
Nun habe ich einen Antrag auf Wiedereinschreibung gestellt, der zum SoSe 22 bewilligt wurde. Ich kann mich im April erneut immatrikulieren.

Kann ich beantragen, dass ich wieder ins erste Fachsemester eingestuft werde, damit ich die Regelstudienzeit nicht überschreite? Ich muss einige Module wiederholen, da ich wie gesagt in zwei Semstern keine Leistungen erbracht habe.

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Jennifer Lange
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Campus-Center - BK
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Re: Einstufung ins erste Fachsemester nach Wiedereinschreibung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Franziska,

bei einer Wiedereinschreibung ist eine Einstufung in das erste Fachsemester nicht möglich, da Sie ja auch bereits Studienleistungen, wenn auch nicht vollständig, erworben haben. Sie sollten sich an dieser Stelle keine Sorgen über die Regelstudienzeit bzw. Überschreitung der Regelstudienzeit machen. Diese hat keine "ernsthaften" Konsequenzen auf Ihren anvisierten Studienabschluss, da Sie diesbezüglich "nur" eine Studienfachberatung wahrnehmen müssen, wenn Sie dazu eingeladen wurden.

Am besten wenden Sie sich schon jetzt vorab an die Studienfachberatung und besprechen dort gemeinsam Ihren erneuten Studienstart zwecks Stundenplangestaltung. Beachten Sie hier bitte auch die für Sie zutreffenden Anmeldephasen für die Lehrveranstaltungen.
https://www.stine.uni-hamburg.de/script ... eldephasen

Mit besten Grüßen,
BK
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