Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 2015/16 Deutsche Sprache und Literatur B.A. studiert. Ich war drei Semster eingeschrieben, wobei ich nur unvollständige Leistungen in den Modulen erbracht habe, und habe dann aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen.
Nun habe ich einen Antrag auf Wiedereinschreibung gestellt, der zum SoSe 22 bewilligt wurde. Ich kann mich im April erneut immatrikulieren.
Kann ich beantragen, dass ich wieder ins erste Fachsemester eingestuft werde, damit ich die Regelstudienzeit nicht überschreite? Ich muss einige Module wiederholen, da ich wie gesagt in zwei Semstern keine Leistungen erbracht habe.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Jennifer Lange