Lieber Kathaal,
1) Detaillierte Informationen und Erläuterungen zur Wartezeit sowie zum gesamten Thema
Numerus clausus finden Sie auf der folgenden Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/nc#2930660.
2) "Meine Frage ist nun, werden die Wartesemester auch anteilig berechnet, oder braucht man die vollen 10 um darüber einen Platz zu bekommen?"
Die NC-Werte (Note und Wartezeit), die Sie in der
entsprechenden Tabelle nachlesen können, geben die Note der Hochschulzugangsberechtigung bzw. die Anzahl der Wartesemester des/der letzten zugelassenen Bewerber*in in dem jeweiligen Bewerbungsverfahren an. In den letzten 5 Jahren lag der Grenzwert der Wartezeit immer bei 10 Wartesemestern.
Da die Anzahl der Wartesemester bei 10 gedeckelt ist, bedeutet dies, dass schon unter den Bewerber*innen mit 10 (oder mehr) Wartesemester gelost werden musste und nicht alle Bewerber*innen in dieser Gruppen eine Zulassung über die Wartezeitrangliste erhalten haben. Mit 9 oder weniger Wartesemestern hätte man in den letzten Jahren also keine Zulassung erhalten. Weil dieser Wert über die letzten Bewerbungsverfahren hinweg sehr stabil war, ist zu erwarten, dass es sich auch im Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2021/22 so verhalten wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter