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Pflicht Auslandssemester Corona

Verfasst: Do 20. Jan 2022, 23:54
von Sancturya
Guten Tag,

durch die Entwicklung der Corona-Pandemie ist zunehmend ein Zweifel zwecks des Pflicht-Auslandssemesters aufgekommen.
Im Laufe des Bachelor Studiengangs Japanologie ist ein Auslandssemester ja Pflicht-Bestandteil. Wie wurde das nun für die Studenten gehandhabt, die in den letzten Jahren nicht nach Japan konnten?
Musste das Studium 'verlängert' werden, weil das Auslandssemester nicht angetreten werden konnte?

Ich habe Sorge, dass dies zum Nachteil des Studierenden ausgelegt werden könnte, da der Abschluss ja ohne das Auslandssemester nicht erreicht werden kann?
Aber das Bafög fördert ja zum Beispiel nur die Regelstudienzeit. Was ist mit diesen Studierenden?

Es ist mir bewusst, dass sich viel ändern kann und mich das erst in ein paar Jahren betrifft, doch Sorgen mache ich mir dennoch...

mit freundlichen Grüßen,

Yuya Olsen (er/ihm)

Re: Pflicht Auslandssemester Corona

Verfasst: Di 25. Jan 2022, 10:20
von Campus-Center - Thomas Walter
Lieber Yuya Olsen,

1) "Wie wurde das nun für die Studenten gehandhabt, die in den letzten Jahren nicht nach Japan konnten?"

Da an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche und Fakultäten für die Lehre und das Prüfungswesen in den angebotenen Studiengängen zuständig sind, müssten Sie sich mit dieser organisatorischen Frage bezüglich des Auslandssemesters bitte direkt an Ihr zuständiges Studienbüro wenden: www.uni-hamburg.de/studienbueros.

2) "Musste das Studium 'verlängert' werden, weil das Auslandssemester nicht angetreten werden konnte?"

Bitte besprechen Sie diese Frage ebenfalls mit Ihrem Studienbüro.

3) "Ich habe Sorge, dass dies zum Nachteil des Studierenden ausgelegt werden könnte, da der Abschluss ja ohne das Auslandssemester nicht erreicht werden kann?"

Fall Sie hier erfragen wollen, ob "der Abschluss ohne das Auslandssemester nicht erreicht werden" kann bzw. ob es entsprechende Sonderregelungen gibt, so wäre diese auch eine Frage, die Sie mit Ihrem zuständigen Studienbüro besprechen müssten.

4) "Aber das Bafög fördert ja zum Beispiel nur die Regelstudienzeit. Was ist mit diesen Studierenden?"

a) Die Regelungen, die im "Gesetz zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hochschulbereich" bzw. in der "Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hochschulbereich" zu finden sind und im entsprechenden "Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt" veröffentlicht wurden, regeln die Verlängerung der "individuellen Regelstudienzeit", welche für Studierende in Hamburg im BAföG-Kontext relevant ist:

Sommersemester 2020: https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2376.pdf
Wintersemester 2020/21: https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2408.pdf
Sommersemester 2021: https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2447.pdf

b) Eventuell noch mal der Hinweis, dass es, was die Regelungen der Universität Hamburg betrifft, weder eine Pflicht- noch eine Maximalstudienzeit gibt.
Die Regelstudienzeit gibt den Zeitraum an, in der die Universität (unter regulären Bedingungen) einen Abschluss des Studiengangs ermöglichen muss. Dies kann leider durch Corona-bedingte Verzögerungen nicht in jedem Fall erreicht werden. Die Regelstudienzeit ist aber nicht die Zeit, in der Studierende einen Studiengang zwangsläufig abschließen müssen.

Liebe Grüße
Thomas Walter