Liebe*r 7517495,
1) "... würde demnach mich mit den Wartesemestern bewerben."
Nur zur Sicherheit an dieser Stelle der Hinweis, dass man bei einer Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) immer automatisch in beiden Ranglisten (Leistung und Wartezeit) am Bewerbungsverfahren teilnimmt. Die Wartezeit wird auf der Basis des Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung und anschließender Studienzeiten automatisch berechnet. Dafür muss man als Bewerber*in also nichts tun.
Eine detaillierte Erläuterung aller Fragen zum Thema
Numerus clausus bzw. zu den Ranglisten im Auswahlverfahren finden Sie auf folgender Webseite:
www.uni-hamburg.de/nc.
2) "Wie lange gilt die Bescheinigung einer bestandenen Klausur?"
Wenn es sich um Leistungen handelt, die auch in Ihrer Leistungsübersicht in STiNE als separate Studien- oder Prüfungsleistungen genannt werden, dann gibt es diesbezüglich nicht sowas wie ein "Verfallsdatum".
Einmal erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verfallen grundsätzlich nicht. Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn es sich bei der angesprochenen Klausur nur um eine Teilleistung und keine eigenständige Studien- oder Prüfungsleistung handelt.
Zu den Details einzelner Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Teilleistungen müssten Sie sich bitte bei dem für die jeweilige Prüfung zuständigen
Studienbüro informieren.
Sie können sich vorhandene Studien- und Prüfungsleistungen jederzeit durch ein offizielles Transcript of Records bei Ihrem
Studienbüro bescheinigen lassen.
3) "Kann eine, in diesem Semester bestandene Klausur, auch noch nach 10 Wartesemestern für das gleiche Modul gültig sein?"
a) Der Ausdruck "Wartesemester" ist in diesem Kontext irreführend. Wartesemester sind Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und vor der Bewerbung, in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule vorliegt.
b) Bezüglich der inhaltlichen Frage verweise ich auf die Antwort unter Punkt 2.
4) "Ist es möglich eine Ausbildung zu beginnen, während ich für die Wartesemester eingeschrieben bin?"
Sie müssten sich bitte die
Regelung zur Wartezeit durchlesen, da hier offensichtlich ein Missverständnis bezüglich der Funktionsweise der Wartezeit im Rahmen des Auswahlverfahrens besteht. Man ist nicht "für Wartesemester eingeschrieben".
5) "Ist es möglich, das Meteorologie Studium weiterzuführen, während ich mich in den Wartesemestern für das Computer- Mensch Interaktion Studium befinde?"
Nein. Wartesemester sind ja genau die Halbjahre nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und vor der Bewerbung, in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule besteht. Die Anzahl der Wartesemester kann sich also nur durch Halbjahre erhöhen, in denen keine Immatrikulation besteht.
Liebe Grüße
Thomas Walter