Liebe mattisimo92,
1) Mit der
Fachhochschulreife erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge
B.A. Sozialökonomie und
B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen der Universität Hamburg (
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317174). Für alle anderen Studiengänge der Universität Hamburg stellt die Fachhochschulreife keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung dar.
2) Falls es sich bei Ihrer Ausbildung um die Ausbildung "Heilerziehungspfleger (Staatlich anerkannter) / Heilerziehungspflegerin (Staatlich anerkannte)" handelt, so hätten Sie mit dieser Aus- bzw. Fortbildungsprüfung auch die Berechtigung zum Studium der grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor, Staatsexamen) erworben, da man mit den in folgender Liste genannten Aus- bzw. Fortbildungen auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erwirbt, mit der man sich für alle grundständigen Studiengänge der Universität Hamburg (einschließlich
B.A. Gebärdensprachdolmetschen) bewerben kann:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en.pdf#p=5.
Detaillierte Informationen zu dieser Form des Hochschulzugangs und der für eine Bewerbung relevanten Regelungen finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter