Studienortwechsel Rostock nach Hamburg

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Arktos28
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Bearbeitet Studienortwechsel Rostock nach Hamburg

Beitrag von Arktos28 »

Herzliches Hallo!
Ich studiere Lehramt an Gymnasien in Rostock und strebe einen Studienortswechsel an die Uni Hamburg an.
Folgende Fragen tun sich mir auf:

Ist der Wechsel von Staatsexamen auf Bachelor/Master grundsätzlich möglich?
Wie ist es um die Anerkennung von Studienleistungen bestellt, melde ich mich dazu bei den Studiengangsverantwortlichen der einzelnen Fachwissenschaften?

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
L. Schenk
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Studienortwechsel Rostock nach Hamburg

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Arktos28,

1) Bewerbung an der Universität Hamburg

a) Eine Bewerbung für unsere Lehramts-Masterstudiengänge setzt voraus, dass ein passender Lehramts-Bachelorstudiengang zuvor abgeschlossen wurde bzw. im ersten Mastersemester abgeschlossen wird (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html).

Für einen Lehramts-Masterstudiengang der Universität Hamburg können Sie sich folglich nicht bewerben, da Sie keinen passenden Lehramts-Bachelorstudiengang studieren bzw. studieren haben.

b) Eine Bewerbung für einen Bachelor-Lehramtsstudiengang der Universität Hamburg wäre für Sie möglich.

Zum Wintersemester 2022/23 ist allerdings nur die Bewerbung für das erste Fachsemester eines Bachelor-Lehramtsstudiengangs möglich, da keine Studienplätze für die Bewerbung ins höhere Fachsemester angeboten werden.
Auch bei einer Bewerbung für das erste Fachsemester ist eine Anerkennung von vorhandenen Leistungen nach der endgültigen Immatrikulation an der Universität Hamburg möglich (siehe unten). In der Regel wird nach der Anerkennung vorhandener Leistungen eine Hochstufung in das zu den Leistungen passende Fachsemester vorgenommen.

2) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... dienplaene. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie endgültig immatrikuliert sind.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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