Teilzeitstudium

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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Teilzeitstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Kubilay-hekim,

ich warte momentan noch auf eine Rückantwort meiner zuständigen Kolleg*innen und werden Ihnen an dieser Stelle erneut schreiben, sobald mir alle erforderlichen Informationen für die Beantwortung Ihrer Frage vorliegen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Teilzeitstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Kubilay-hekim,

ich habe die erforderlichen Informationen in der Tat in den letzten Tagen erhalten und kann Ihre Fragen nun beantworten.

1) "Ich habe schon mitbekommen, dass Personen im ersten Semester von der Zahlung der Gebühr i.H.v. 30€ befreit sind, für den Fall das die Frist nicht eingehalten wird."

Das ist korrekte (siehe https://www.uni-hamburg.de/teilzeit#2928358). Falls Sie den Teilzeitstatus ab dem Wintersemester 2021/22 beantragen würden, wäre die Zahlung der Verspätungsgebühr nicht erforderlich, wenn es sich um das erste Fachsemester eines Studiengangs handelt.

2) "Wenn ich nun einen Antrag vor dem 01.04 stelle und dieser genehmigt wird bin ich dann für das WiSe 21/22 und SoSe 22 als Teilzeitstudent immatrikuliert, oder zählt der Teilzeitstatus aufgrund der späten Einreichung erst für das SoSe22 und WiSe 22/23."

Sie können selbst entscheiden, für welche Semester Sie den Teilzeitstatus beantragen wollen.
  • Wenn Sie als Antragssemester im Antragsformular (siehe Screenshot unten) das Wintersemester 2021/22 angeben, dann beantragen Sie den Teilzeitstatus für das Wintersemester 2021/22 und das Sommersemester 2022, da der Antrag auf Teilzeitstudium immer für zwei Semester gestellt wird.
    Die Antragsstellung für das Wintersemester 2021/22 ist noch bis zum Ende des Wintersemesters 2021/22 (31.03.2022) möglich.
  • Wenn Sie als Antragssemester das Sommersemester 2022 angeben, dann beantragen Sie den Teilzeitstatus folglich für das Sommersemester 2022 und das Wintersemester 2022/23.
Sofern Ihr Antrag bewilligt wird, gilt der Teilzeitstatus für die gesamte Dauer beider Semester. Wenn Sie den Teilzeitstatus also ab dem Wintersemester 2021/22 beantragen würden, würde der Teilzeitstatus ab dem 01.10.2021 (i.e. Beginn des Wintersemesters 2021/22) gelten.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weiter Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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