Das Studium für die Ukrainer/Ukrainerinnen

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Nina1206
Beiträge: 4
Registriert: Mo 31. Jan 2022, 10:48

Bearbeitet Das Studium für die Ukrainer/Ukrainerinnen

Beitrag von Nina1206 »

Sehr geehrte Damen und Herren

Mein Name ist Nina Starovoitova. Ich komme aus der Ukraine. Ich habe ein grosses Interesse für das Studium an der Universität Hamburg an der Fakultät Mensch-Computer-Interaktion. Ich habe den Antrag zur Anerkennung ausländischer Bildung am 13.02 angelegt. Aktuell hat dieser Antrag den Status " Akzeptiert". Ich möchte mich erkundigen, welche Chancen ich an der Immatrikulation habe.
Wegen des Kriegs musste ich die Ukraine verlassen. Momentan befinde ich mich in Deutschland in Hamburg.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Starovoitova
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Das Studium für die Ukrainer/Ukrainerinnen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Nina1206,

ich glaube, es ist zunächst einmal sinnvoll, abzuwarten, was das Resultat Ihres Anerkennungsverfahrens ist, da Sie den Antrag auf Anerkennung nach Ihren Informationen gerade erst abgeschickt haben. Im Rahmen des Anerkennungsprozesses wird auch eine Umrechnung Ihrer Note in das deutsche Notensystem vorgenommen.

Über die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im nächsten Bewerbungsverfahren (Wintersemester 2022/23: 01.06.2022 - 15.07.2022) eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erhalten, kann man dann etwas sagen, wenn nach dem Anerkennungsverfahren klar ist, ob Ihr Bildungsabschluss Ihnen ein Studium an der Universität Hamburg ermöglicht und was Ihre ins deutsche Notensystem umgerechnet Note Ihres ausländischen Bildungsabschlusses ist.

Sie können sich aber schon mal unsere Webseite für internationale Studieninteressierte durchlesen, da hier alle relevanten Punkte detailliert erläutert werden.

Sinnvoll wäre zum Beispiel, wenn Sie prüfen würden, ob Sie deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind (siehe Gleichstellungskriterien) oder ob dies nicht der Fall ist und Sie sich in sogenannte "Nicht-EU-Quote" bewerben müssten. Diese Unterscheidung ist relevant, da in der Nicht-EU-Quote andere Auswahlkriterien für die Studienplatzvergabe angewendet werden.

Falls Sie, nachdem Sie das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens kennen und sich die Informationen auf unseren Webseiten durchgelesen haben, noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne noch mal über das Kontaktformular des Campus-Centers schreiben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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