Liebe Franziska Jennifer Lange,
"Brauche ich bei der Bewerbung für ein neues Nebenfach wieder mein Abiturzeugnis bzw. eine beglaubigte Kopie?"
1) Zur Bewerbung werden an der Universität Hamburg in der Regel noch keine Unterlagen eingereicht (weder digital noch in Papierform). Dies gilt für die Bewerbung für einen grundständigen Studiengang genauso wie für die Bewerbung für ein neues Nebenfach.
Alle Ausnahmen von dieser Regelungen finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.
2) Wenn Ihre Bewerbung für das gewünschte Nebenfach erfolgreich war und Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie sich innerhalb der Immatrikulationsfrist von 7 Tagen für das neue Nebenfach immatrikulieren, um die Zulassung anzunehmen.
Im Rahmen des digitalen Immatrikulationsantrags muss dann auch der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, in Ihrem Fall also das Abiturzeugnis, per Upload eingereicht werden.
Da das gesamte Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren vollständig digital abläuft, sind nur einfache digitale Kopie der erforderlichen Dokument einzureichen. Papierdokumente werden prinzipiell nicht berücksichtigt.
Dies gilt entsprechend auch für das Abiturzeugnis, welches Sie in einfacher digitaler Kopie im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen müssen. Eine beglaubigte Kopie von Dokumenten ist also weder zur Bewerbung noch zur Immatrikulation erforderlich.
Liebe Grüße
Thomas Walter