Hallo Ktu200,
eine individuelle Bescheinigung über die Verlängerung der Regelstudienzeit bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie kann leider nicht ausgestellt werden. Gesetzestexte hierzu finden Sie aber im "Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt:
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2376.pdf
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2408.pdf
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2447.pdf
Die Studienordnung legt für einen Studiengang an einer Hochschule die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. In dieser werden u.a. die Studienziele, die Regelstudienzeit, die Gliederung des Studiums (bspw. für das Grund- und Hauptstudium) beschrieben. In ihr werden aber auch die Lehrveranstaltungstypen (Vorlesungen, Seminare, Praktika, etc.) festgelegt sowie die Art von Prüfungsleistungen und die Voraussetzung für den Erhalt von Leistungsnachweisen.
Anhand der Studienordnung können die Studierenden ihr Studium planen und Stundenpläne für jedes Semester erstellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den dazugehörigen Prüfungsordnungen geregelt.
Die Prüfungs- und Studienordnungen der Uni Hamburg finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Mit besten Grüßen,
BK