Guten Morgen Serife,
es gibt für Studierende grundsätzlich keine prüfungsrechtliche Verpflichtung, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Regelstudienzeit stellt von Seiten der Hochschule keine Vorgabe an die Studierenden dar, sondern ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität, die besagt, dass Studiengänge und Curricula so gestaltet sein müssen, dass es Studierenden möglich ist, den Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen (vgl. § 53 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz).
(Vgl. FAQ zum Coronavirus:
https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#13085659)
Herzlichst
Sandra Hoffmann