Fragen zum NC bei BWL

Antworten
paul.junge
Beiträge: 4
Registriert: Di 26. Apr 2022, 15:09

Bearbeitet Fragen zum NC bei BWL

Beitrag von paul.junge »

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Paul Junge und ich interessiere mich für ein Betriebswirtschaftsstudium an der Universität Hamburg. Zum Wintersemester 2023 soll es losgehen.

Nach meinem Abitur in 2020 habe ich eine kaufmännische Ausbildung begonnen, welche ich im Januar 2023 abschließen werde.

Da ich sehr gerne in Hamburg BWL studieren möchte, habe ich mich die letzten Tage mit der Uni in HH beschäftigt und mir ist hierbei der NC ( https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf ) der letzten Jahr aufgefallen. Da ich ein Abitur Notenschnitt von 2,4 habe, läge ich in der Vergangenheit sehr oft knapp an der Grenze. Damit es nächstes Jahr zum Wintersemester keine großen Enttäuschungen gibt, habe ich vorab einige Fragen:

Kann ich mir meine Ausbildung NC-senkend bei Ihnen an der Uni anrechnen lassen? Ich habe gehört an einigen Unis ist dies möglich.
Besteht die Möglichkeit, sich bereits für das Wintersemester 22 und das Sommersemester 23 anzumelden und bei einer Zusage diese „zu schieben“? Dadurch hätte ich dann quasi 3x einen Versuch in den NC zu kommen.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie ich einen sicheren Platz für das Wintersemester 2023 bekommen kann? Evtl. durch meine 6 Wartesemester?


Ich bedanke mich im Vorhinein für Ihre Antwort und bin gespannt ob Sie mir weiterhelfen können.



Beste Grüße,

Paul Junge
Benutzeravatar
Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Fragen zum NC bei BWL

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Paul,

wenn Sie sich zum Wintersemester 2022/23 für BWL bewerben möchten, müssen Sie das mit Ihrem Abiturzeugnis und Ihrer Abiturnote tun. Ihre Ausbildung wirkt sich darauf nicht aus – sprich verbessert Ihre Note nicht. Wenn Sie eine Abiturnote von 2,4 haben, gesehen Sie damit „ins Rennen“.

Zum NC, möchte ich Ihnen mitgeben, dass NC-Werte nur etwas über ein vergangenes aber niemals etwas über ein zukünftiges Auswahlverfahren aussagen. Niemand setzt einen NC-Wert für das Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2022/23 fest, er ist die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen.

(Siehe unsere Informationen zum NC: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html)

Im Übrigen hätten Sie letztes Jahr einen Studienplatz erhalten, sowohl über Ihre Note, als auch Ihre Wartesemester (2,6/4).

(Vgl. NC-Werte aus den vergangenen Jahren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf)

In den Jahren davor hätte es tatsächlich nicht gereicht. Deshalb gibt es für Sie keine Möglichkeit garantiert einen Studienplatz an der Universität Hamburg zu erhalten. Sie müssen das Zulassungsverfahren abwarten. Im Übrigen haben Sie nur zu einem Wintersemester die Möglichkeit sich für BWL zu bewerben. Erhalten Sie einen Studienplatz müssen Sie diesen innerhalb von 7 Tagen annehmen. Wenn Sie dies nicht tun, erhält jemand anderes den Studienplatz. Ein Studienantritt zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.

Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
paul.junge
Beiträge: 4
Registriert: Di 26. Apr 2022, 15:09

Re: Fragen zum NC bei BWL

Beitrag von paul.junge »

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Meine Idee wäre jetzt, dass ich mich zum Wintersemester 23 für BWL und VWL bewerbe. Da VWL in der Vergangenheit häufig einen deutlich niedrigeren NC hatte, wäre der Studiengang dann mein Plan B, sollte Plan A mit BWL nicht klappen.

Besteht denn die Möglichkeit, dass ich mich nach 2 Semestern VWL für das Wintersemester 24 für BWL bewerbe und hier dann mit 8 Wartesemestern eine bessere Chance hätte? Wenn ja, würden mir meine vorher abgeschlossenen VWL Kurse angerechnet werden? Wie ich das sehe, überschneiden sich viele VWL Kurse mit denen von BWL (Makro 1, Mikro 1, Mathe 1, Stochastik 1,...) Dann würde ich in den ersten beiden Semestern natürlich überwiegend Kurse in VWL wählen, welche mir danach in BWL anerkannt werden.

Klingt der Plan für Sie sinnvoll oder hätten Sie noch eine andere Idee wie ich die Situation lösen kann.

Eine weitere Idee wäre, dass ich mich für das Wintersemester 23 ebenfalls bewerbe und bei einer Zusage keine Kurse belege und die Studiengebühren zahle. Wäre allerdings unfair, wenn ich dadurch jemand anderem den Platz wegnehme.

Da ich unbedingt in HH studieren möchte, entfällt die Option einer anderen Hochschule für mich leider.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Beste Grüße,

Paul Junge
Benutzeravatar
Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Fragen zum NC bei BWL

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Paul,

zuerst einmal sollten Sie wissen, dass Sie keine Wartesemester sammeln, wenn Sie an der Universität Hamburg eingeschrieben sind (Vgl. Die Warteliste: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660) Das heißt, Sie würden bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2023/24 mit den selben Voraussetzungen ins "Rennen" gehen, wie bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2022/23. Bessere Chancen hätten Sie, wie es Ihre Hoffnung ist, nicht.

Die Vergabe eines BWL-Studienplatzes an der Uni HH ist von so vielen Faktoren abhängig: Wie viele Bewerbungen gibt es? Mit welchen Noten wird sich beworben? Welche Priorisierungen wurden im DOSV vorgenommen? etc. Was mich zu meiner nächsten Frage bringt: Haben Sie sich bereits mit dem DOSV, also dem Dialogorientierten Serviceverfahren, vertraut gemacht? Sollten Sie: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html

Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt im Fachbereich nach erfolgter Zulassung. Das heißt, welche VWL-Veranstaltungen Ihnen für BWL angerechnet werden, steht verbindlich erst nach einer Immatrikulation in BWL fest. Sie können gerne mit dem Studienbüro BWL Kontakt aufnehmen: http://www.bwl.uni-hamburg.de/de/servic ... buero.html Vielleicht können Sie gemeinsam unverbindlich erörtern, welche Kurse Sie in VWL belegen müssten, damit es mit einer Anrechnung klappt.

Noch ist allerdings nichts entschieden - Ihre Bewerbung für BWL kann erfolgreich sein! (Siehe zweiter Absatz) Versuchen Sie es, aber priorisieren Sie entsprechend Ihrer Wünsche. Sie können sich im DOSV übrigens für bis zu drei Studiengänge bewerben.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
paul.junge
Beiträge: 4
Registriert: Di 26. Apr 2022, 15:09

Re: Fragen zum NC bei BWL

Beitrag von paul.junge »

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

ich habe eine weitere Frage. Und zwar überlege ich mich zum diesjährigen Wintersemester zu bewerben. Meine Ausbildung beende ich allerdings erst Anfang Januar 2023. Ich würde im 1. Semester dann höchstwahrscheinlich nur Mathe 1 und Einführung in die VWL belegen, um an nachfolgenden Modulen teil nehmen zu dürfen. Ich würde den Lernstoff größtenteils von zuhause aus selbst erarbeiten und ab dem 08.01.23 dann Vollzeit ins Studium einsteigen.
Ist eine Bewerbung trotz laufender Ausbildung bei Ihnen möglich? Und besteht die Möglichkeit im 1. Semester nur zwei Module zu belegen? Gerne würde ich auch von Ihnen eine Einschätzung haben, ob das ganze Unterfangen für Sie Sinnvoll erscheint.
Da ich nach meiner Ausbildung keine Zeit verschwenden möchte, erscheint mir diese Idee als relativ sinnvoll. 10 Monate bis zum nächsten Studienstart zu warten ist für mich auf jeden Fall eine schlechtere Option.

Ich bedanke mich erneut im Voraus und freue mich auf Ihre Antwort.

Beste Grüße,
Paul Junge
Benutzeravatar
Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Fragen zum NC bei BWL

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Paul Junge,

letztendlich entscheiden Sie, wie viele Lehrveranstaltungen Sie in einem Semester besuchen. Ihr Vorhaben ist durchaus umsetzbar, allerdings empfehle ich Ihnen mit der Studienfachberatung zu sprechen. Dort kann man Sie ausführlich beraten, ob sich Nachteile für Ihren Studienverlauf ergeben, wenn Sie nur diese beiden zwei Lehrveranstaltungen besuchen.

Für Sie könnte es zudem sinnvoll sein einen Antrag auf Teilzeitstudium zu stellen – Grund: Erwerbstätigkeit (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928355).

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten