Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen:
Wenn man 7 Jahre nach der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ein Studium anfängt (nicht an der Uni Hamburg) und dieses Studium nach einem Semester abbricht, verfallen die gesammelten Wartesemester, oder werden diese weiterhin angerechnet?
Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob man für die Bewerbung Unterlagen des vergangenen Studiums mit abgeben muss (z.B. Exmatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise). Falls ja, wie geht man vor, wenn man einen Leistungsnachweis abgeben muss, jedoch keine Leistungen in dem letzten Studium erbracht hat, weil man sich vorher exmatrikuliert hat?
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Müller