Ich möchte wegen Betreuung eigener Kinder im 11FS ein Urlaubssemester beantragen und wollte fragen ob ich in meinem Urlaubssemester (WS 22/23), die zweite Ärztliche Prüfung (2.STEX) was am 11-13.10.2022 staatfindet mitschreiben darf.
Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung ist erfüllt und den Prüfungsantrag habe ich bereits gestellt.
in einem Urlaubssemester ist der Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich ausgeschlossen; dies bezieht sich jedoch nicht auf die Abschlussprüfung. Zudem sind die folgende Ausnahmen gegeben, die eine Prüfungsleistung auch während einer Beurlaubung erlauben:
- die Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen des Vorsemesters
- die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits im vorangegangenen Semester begonnen wurden
- die Ablegung von Prüfungen, bei deren Anmeldung der Beurlaubungsgrund noch nicht bestand
- die Ablegung von Prüfungen im Rahmen von Studienaufenthalten an ausländischen oder anderen inländischen Hochschulen
Fragen Sie am besten noch mal im UKE nach, ob es für das Ablegen des 2. Staatsexamens eine besondere Regelung diesbezüglich gibt.
Frist für die Antragsstellung ist der 30 Juni !
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg