Bewerbungsverfahren Studierende, die das Studienkolleg abgeschlossen haben

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Tayseer Mohammad
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Registriert: Fr 17. Jun 2022, 17:30

Bearbeitet Bewerbungsverfahren Studierende, die das Studienkolleg abgeschlossen haben

Beitrag von Tayseer Mohammad »

Sehr geehrte Dammen und Herrrn

Ich hätte den wunsch,meine Fragen zu bantworten und zwar;
1.Ich werde meine FSP-Zeugnis am 13.Juli erhalten , schaffe ich es ,wenn ich mich bei Ihnen bewerbe ?

2. brauche ich die sogenannte VPD oder nicht ? Vor zwei Tagen habe ich versucht, mich für VPD zu bewerben, aber es war nicht auf der Uni-AssistPortal

3. wenn ich mein FSP-Zeignis erhalten wird, das Zeignis enthält nur die FSP-Note(Ohne meiner HZB) soll ich die beiden Noten berechnne und durch 2 dividieren und dannah in die Portal eingeben.

Danke im voraus,
Tayseer Mohammad
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsverfahren Studierende, die das Studienkolleg abgeschlossen haben

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Tayseer Mohammad,

1) Ich würde Sie bitten, dass Sie sich zunächst unsere Webseite für internationale Studieninteressierte durchzulesen, da hier alle relevanten Informationen für eine Bewerbung zu finden sind (Fristen, Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien, Deutschnachweis, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, praktische Schritte im Bewerbungsverfahren usw.): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

2) Zur Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (d.h. Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) werden an der Universität Hamburg in der Regel noch keine Dokumente eingereicht bzw. hochgeladen. Dies ist in der Regel erst zur Immatrikulation erforderlich, d.h. nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben.

Alle Ausnahmen von dieser Regel werden auf unserer Webseite explizit genannt: https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.

Ihr FSP-Zeugnis reichen Sie also nicht während der Bewerbungsfrist, sondern erst später zur Immatrikulation ein. Bitte lesen Sie sich in STiNE durch, wann die Bescheide für den Studiengang veröffentlicht werden, für den Sie sich bewerben wollen: "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung.

3) "brauche ich die sogenannte VPD oder nicht ? Vor zwei Tagen habe ich versucht, mich für VPD zu bewerben, aber es war nicht auf der Uni-AssistPortal"

Die Universität Hamburg arbeitet seit dem 01.01.2022 nicht mehr mit uni-assist zusammen. Es ist also weder erforderlich noch möglich, eine VPD bei uni-assist für eine Bewerbung an der Universität Hamburg zu beantragen. Daher finden Sie uns auch nicht mehr in der Liste der teilnehmenden Hochschulen bei uni-assist.

4) "...wenn ich mein FSP-Zeignis erhalten wird, das Zeignis enthält nur die FSP-Note(Ohne meiner HZB) soll ich die beiden Noten berechnne und durch 2 dividieren und dannah in die Portal eingeben."

Nein. Sie geben beide Noten einzeln im entsprechenden Abschnitt der Online-Bewerbung an (siehe Screenshot).

Zur Immatrikulation müssen Sie dann beide Noten nachweisen, d.h.
- die Note der Feststellungsprüfung durch das FSP-Zeugnis und
- die ins deutsche Notensystem umgerechnete Note Ihres ausländischen Bildungsabschlusses durch einen entsprechenden Nachweis.

Wenn Ihr FSP-Zeugnis keine ins deutsche Notensystem umgerechnete Note Ihres ausländischen Bildungsabschlusses enthält, benötigen Sie eine offizielle Anerkennung mit einer entsprechenden Notenumrechnung (z.B. eine zusätzliche Bescheinigung Ihres Studienkollegs, einen VPD uni-assist aus einem Bewerbungsverfahren bei einer anderen Uni).

Es werden von der Universität Hamburg aber noch andere Anerkennungsvermerke weitere Institutionen akzeptiert (siehe "Wer muss keinen Antrag stellen?" www.uni-hamburg.de/vpd).

Falls Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch keine Anerkennung mit ins deutsche Notensystem umgerechneter Note Ihres ausländischen Bildungsabschlusses haben, können Sie diese auch zunächst selber umrechnen und eintragen (inoffizieller Notenumrechner auf unserer Webseite).

Allerdings wird diese Angabe der Note später anhand des offiziellen Anerkennungsvermerks überprüft, den Sie zur Immatrikulation einreichen müssen. Es zählt im Zweifelsfall (d.h. bei einer Differenz zwischen Ihrer Umrechnung in der Bewerbung und der Anerkennung) die offizielle Anerkennung und nicht Ihre eigene Notenumrechnung.

Bitte lassen Sie es mich wissen, fall Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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Tayseer Mohammad
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Registriert: Fr 17. Jun 2022, 17:30

Re: Bewerbungsverfahren Studierende, die das Studienkolleg abgeschlossen haben

Beitrag von Tayseer Mohammad »

Hallo!

Ich bedanke mich bei Ihnen Herr Walter

Liebe Grüße
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