HZB-Angabe(Bewerbung)

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limw
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Registriert: Sa 25. Jun 2022, 22:51

Bearbeitet HZB-Angabe(Bewerbung)

Beitrag von limw »

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Willton Lim aus Indonesien. Ich interessiere mich für ein Medizinstudium an Uni Hamburg und ich habe neulich das Studienkolleg in Berlin abgeschlossen. Bei der Online-Bewerbung "Angaben zur HZB" muss man die HZB-Note eintragen.

Laut dieser Anleitung nr.17 (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf) muss man die heimatliche Note und die FSP-Noten vom Studienkolleg in 50/50 Verhältnis kombinieren, aber auf dieser Webseite (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung) steht, dass Absolventen eines Studienkollegs in Deutschland keine VPD beantragen müssen.

Bedeutet das, dass ich nur meine FSP-Note aus Studienkolleg eintragen soll, da ich keine VPD von Ihnen beantragen muss?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Willton Lim
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: HZB-Angabe(Bewerbung)

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r limw,

1) Ich würde Sie bitten, sich die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte auf unserer Webseite durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

2) Die HZB-Note von Studienkollegiat*innen, die im Auswahlverfahren in der Nicht-EU-Quote relevant ist, setzt sich zu 50% aus der Note der Feststellungsprüfung und zu 50% aus der ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses zusammen.

Beide Noten werden im entsprechenden Abschnitt der Online-Bewerbung gesondert eingetragen (siehe Screenshot unten). Zur Immatrikulation müssen Sie beide Note durch die Einreichung entsprechender Dokumente nachweisen.

a) Die FSP-Note wird in der Regel durch das Zeugnis des Studienkollegs nachgewiesen.

b) Sollte Ihre FSP-Zeugnis die ins deutsche Notensystem umgerechnete Note des ausländischen Bildungsabschlusses nicht bereits enthalten, dann benötigen Sie für diese Note einen gesonderten Nachweis.

Sie können die Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses leider nicht in unserem Anerkennungsverfahren (www.uni-hamburg.de/vpd) beantragen, da wir keine Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse für Personen vornehmen, die die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland bereits absolviert haben.
In diesem Fall müssten Sie entweder bei Ihrem Studienkolleg nachfragen, ob Sie eine offizielle Bescheinigung mit der ins deutsche Notensystem umgerechnete Note des ausländischen Bildungsabschlusses erhalten können oder Sie müssten einen anderen von uns akzeptierten Anerkennungsvermerk einreichen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... g#18395419), um die Note des ausländischen Bildungsabschlusses nachweisen zu können.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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