Latinum während des Studiums nachholen

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Lilly11
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Registriert: Di 5. Jul 2022, 17:15

Bearbeitet Latinum während des Studiums nachholen

Beitrag von Lilly11 »

Ich habe eine Frage, und zwar bin ich gerade dabei, mich für ein Lehramt Studium zu bewerben und möchte Französisch und Evangelische Religionslehre studieren. Dazu benötige ich jedoch das Latinum, welches ich in meiner Schulzeit nicht erworben habe... Ich muss dieses jedoch haben und dafür auch eine Bescheinigung vorzeigen. Bevor ich mich für das Studium bewerbe wollte ich in Erfahrung bringen, ob ich das Latinum während des Lehramt Studiums in der Uni nachholen kann und ob es dafür Kurse gibt? Wenn ja, erfolgt die Anmeldung für den Latein Kurs dann während der Einschreibung für die Uni? (Sofern ich angenommen wurde und die Bewerbung erfolgreich war)

Vielen Dank!
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Latinum während des Studiums nachholen

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Lilly11,

für Evangelische Religion als Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II gilt:

Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Evangelische Religion im Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend).

Der Nachweis erfolgt durch:
  • Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Latinum) oder
  • einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes.
Der Nachweis kann i. d. R. bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
(Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930310)

Die erforderlichen Kenntnisse können in Kursen, die die Universität Hamburg in Verbindung mit der VHS anbietet und die derzeit kostenfrei sind, erworben werden: https://www.uni-hamburg.de/allgemeinspr ... atein.html

Da der Erwerb von Lateinkenntnissen sehr zeitaufwendig ist - und sicherlich eines an Organisationsgeschick bedarf (auch in Anbetracht der abschließenden Schulbehördenklausur), rate ich Ihnen sich bereits jetzt mit den Kursangeboten auseinanderzusetzen.

Für Französisch als Unterrichtsfach gilt:
Grundlegende Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für das Studium des Hauptfachs, des Nebenfachs sowie des Unterrichtsfachs Französisch in den Lehramtsstudiengängen Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek) und Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB).

Der Nachweis erfolgt durch:
  • eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden,
  • die Vorlage von Zeugnissen über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren (300 Unterrichtsstunden entsprechen 5 Schuljahren),
  • ein Zertifikat DELF B1,
  • ein Zertifikat DEUF (Diplôme universitaires d’études françaises) Niveau B1 oder
  • ein Zertifikat TCF (Test de Connaissance du français) Niveau B1.
Wurde Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis eine einfache Zeugniskopie.

Bildungsabschlüsse aus französischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse.
(Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930300)

Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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