Krankenverswicherung

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AglotNiksat
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Registriert: Fr 29. Jul 2022, 15:45

Bearbeitet Krankenverswicherung

Beitrag von AglotNiksat »

Guten Tag,

ich habe gestern meine Zulassungsbestätigung bekommen und soeben die Online-Immatrikulation ausgefüllt.

Ich bin jedoch bezüglich meine KV verunsichert.

Ich bin 32 Jahre alt und gesetzlich bei der HEK versichert - allerdings ruht der Anspruch derzeit, da noch Zahlungen offen waren. Nach telefonisch Rücksprache mit der KV sei das aber kein Problem, da ich ja trotzdem Mitglied bin und eine KV habe.

Nun habe ich lediglich meine KV Daten, in Form von Krankenkasse und Versichertennummer, bei Stine online unter Bewerbung/KV-Daten übermittelt - reicht das?

Verunsichert bin ich, da ich, da ich den Informationsblättern gelesen habe, dass eine Freistellungsnachweis erbracht werden muss, wenn man über 30 Jahre alt ist. Das bezieht sich aber nur darauf, wenn man z.B. in eine Private KV wechselt - richtig?

Ich möchte letztendlich lediglich sicher gehen, dass alles korrekt ausgefüllt ist.

Vielen Dank im Voraus!

Mit Freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Krankenverswicherung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r AglotNiksat,

1) "Nun habe ich lediglich meine KV Daten, in Form von Krankenkasse und Versichertennummer, bei Stine online unter Bewerbung/KV-Daten übermittelt - reicht das?"

Nein.

a) Ich würde Sie bitten, sich die Informationen zum Nachweis des Krankenversicherungsstatus auf unserer Webseite erneut durchzulesen: www.uni-hamburg.de/kv.

b) Die Eingabe der Daten in STiNE dient nur dem Datenabgleich und ersetzt nicht die erforderliche elektronische Meldung durch eine gesetzliche Krankenversicherung.

2)
Über 30 Jahre alt: Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, gilt für Sie keine studentische Versicherungspflicht aufgrund der Einschreibung. Sie können sich daher aufgrund Ihres Alters von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenversicherung auf, damit eine Meldung über die Befreiung an die Universität Hamburg gesendet wird. (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng#2930224)

3) "Verunsichert bin ich, da ich, da ich den Informationsblättern gelesen habe, dass eine Freistellungsnachweis erbracht werden muss, wenn man über 30 Jahre alt ist. Das bezieht sich aber nur darauf, wenn man z.B. in eine Private KV wechselt - richtig?"

Nein, das ist nicht korrekt.

Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, dann benötigen wir eine Meldung einer bzw. Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über das elektronische Meldeverfahren, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Es ist dabei irrelevant, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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