Liebe Joanna109,
1) Ich würde Sie bitten, sich unsere Webseite, die den
Ablauf an der Universität Hamburg nach der Einreichung des Immatrikulationsantrags erläutert, durchzulesen.
2) "Muss dieser auch in der 7 Tage Frist, bei der Uni, eingehen?"
Nein. Es ist vor der vorläufigen Immatrikulation weder möglich noch erforderlich den Semesterbeitrag zu überweisen.
3) ""wann muss ich denn den Semesterbeitrag zahlen."
Sie können den Semesterbeitrag dann überweisen, wenn die Prüfung Ihres Immatrikulationsantrags abgeschlossen ist, Sie vorläufig an der Universität Hamburg immatrikuliert sind und Sie die neuen STiNE-Zugangsdaten für Ihren STiNE-Account erhalten haben (siehe
www.uni-hamburg.de/ae). Die für die Überweisung erforderlichen Informationen (Beitragsbescheid und Musterzahlträger) werden Ihnen nach der vorläufigen Immatrikulation automatisch in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente zur Verfügung gestellt.
Ihr Status an der Universität Hamburg bleibt so lange "vorläufig immatrikuliert", bis Sie alle Bedingungen für die endgültig Immatrikulation (einschließlich der Überweisung des Semesterbeitrags) erfüllt haben. Wir raten dazu den Semesterbeitrag ca. 4 Wochen vor Beginn des Semesters zu überweisen, damit Ihnen die endgültigen Semesterunterlagen und die Semesterbescheinigung zu Semesterbeginn zur Verfügung stehen. Eine formale Frist gibt es diesbezüglich jedoch nicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter