Semesterbeitrag!

Antworten
A.Sch
Beiträge: 1
Registriert: Mo 1. Aug 2022, 10:50

Bearbeitet Semesterbeitrag!

Beitrag von A.Sch »

Sehr geehrtes Campus-Center,

Ich benötige sehr dringend meine neue Immatrikulation (für Bafög u.ä.) und würde gerne wissen, ab wann ich meinen Beitrag bezahlen kann? Da ich wirklich rechtzeitig meine Studienfinanzierung beantragen muss, da ich sonst in finanzielle Schwierigkeiten komme und jetzt schon zu spät dran bin, benötige ich wirklich ein konkrete Angabe. Ist es sonst möglich einfach den alten Betrag zu überweisen?

Herzliche Grüße,
Anna Schwarze
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Semesterbeitrag!

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Anna Schwarze,

1) "Ist es sonst möglich einfach den alten Betrag zu überweisen?"

Nein, das ist nicht möglich. Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/23 wird nicht der gleiche sein wie der für das Sommersemester 2022.

2) Die Beitragsbescheide und der Musterzahlträger für den Semesterbeitrag des Wintersemesters 2022/23 wurden den Studierenden der Universität Hamburg bisher noch nicht zur Verfügung gestellt.

Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt werden. Sie finden den Beitragsbescheid dann wie gewohnt in Ihrem STiNE-Account (Studium -> Dokumente).

Die Informationen zum Semesterbeitrag werden zeitgleich zur Erstellung der Beitragsbescheide wie üblich auch auf unserer Webseite veröffentlicht: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itrag.html

Wenn Sie den Semesterbeitrag also zeitnah überweisen, nachdem Sie den Beitragsbescheid erhalten haben, dann erhalten Sie die Semesterbescheinigung des Wintersemesters 2022/23 zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

3) "jetzt schon zu spät dran bin"

Da kein*e Studierende*r der Universität Hamburg zum jetzigen Zeitpunkt schon eine Semesterbescheinigung für das Wintersemester 2022/23 haben kann, können Sie davon ausgehen, dass Ihnen durch die "späte" Einreichung keine Nachteile im BAföG-Kontext entstehen werden.

Beachten Sie, dass Sie für die Beantragung des BAföG noch keine Semesterbescheinigung benötigen, weil dieses Dokument später nachgereicht werden kann.
Bitte informieren Sie sich über die entsprechenden Prozesse auf den Webseiten des Studierendenwerks Hamburg: https://www.stwhh.de/studienfinanzierung/bafoeg.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten