an der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für das Prüfungswesen und somit auch für die Dokumentation von Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung) in den einzelnen Studiengängen zuständig.
Sie müssten sich mit Ihrem Anliegen daher bitte Ihr zuständiges Studienbüro wenden.