Weiteres Studium

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Annakelling
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Registriert: Mi 3. Aug 2022, 21:53

Bearbeitet Weiteres Studium

Beitrag von Annakelling »

Dieses Semester (SoSe 22) beende ich mein Studium. Die Masterarbeit ist schon eingereicht und ich warte auf die Endnote. Ich möchte nächstes Semester (WiSe 22/23) ein neues Studium an der Uni-HH aufnehmen.

Ich habe mich auch schon beworben und wurde zugelassen. Nun steht in der Bewerbung, wenn ich ein neues Studium annehme, verfällt meine jetzige Immatrikulation. Ich habe Sorge, dass ich bei einer neuen Einschreibung mein jetziges Studium nicht beenden kann.

Können Sie mir weitere Auskünfte geben?
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Weiteres Studium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Annakelling,

"Ich habe Sorge, dass ich bei einer neuen Einschreibung mein jetziges Studium nicht beenden kann."

Diese Sorge ist unbegründet.

Sie haben sich für das am 01.10.2022 beginnende Wintersemester 2022/23 für einen neuen Studiengang beworben und wurde zugelassen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich durch Einreichung des Immatrikulationsantrags form- und fristgerecht immatrikuliert haben bzw. dies innerhalb Ihrer Immatrikulationsfrist noch tun werden.

Für Studierende, die bereits im aktuellen Sommersemester 2022 an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, stellt sich nun die Frage, ob diese im Immatrikulationsprozess für den neuen Studiengang umgeschrieben werden sollen, sodass sie ab dem 01.10.2022 nur noch für den neuen Studiengang bei uns immatrikuliert sind oder ob im Rahmen einer kurzzeitigen Überschneidung zweier Studiengänge für die maximale Dauer von einem Semester eine gleichzeitige Immatrikulation für den neuen und alten Studiengang im Wintersemester 2022/23 angemeldet werden soll.

Da für den die Bewertung von Prüfungsleistungen, die Eintragung von Noten und die Erstellung von Abschlussdokumenten die Immatrikulation in einem Studiengang nicht mehr erforderlich ist, werden Sie also regulär zum Ende des Sommersemesters 2022 in den neuen Studiengang umgeschrieben (d.h. aus dem alten Studiengang exmatrikuliert und für den neuen Studiengang immatrikuliert) sofern Sie sich form- und fristgerecht für den neuen Studiengang immatrikulieren.

Eine gleichzeitige Immatrikulation für den neuen und alten Studiengang im Wintersemester 2022/23 wäre für Sie nur dann erforderlich, wenn Sie im Wintersemester 2022/23 noch Prüfungsleistungen in Ihrem alten Studiengang erbringen müssten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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