Hallo Christian,
Freiwilligen Dienste werden bei der Bewerberauswahl nicht explizit berücksichtigt und auch nicht abgefragt. Die Vergabe erfolgt lediglich nach Leistung und Wartesemestern. Freiwilligen Dienste zählen automatisch als Wartesemester, wenn Sie währenddessen an keiner staatlichen, deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Es erfolgt keine "Anrechnung" der Wartesemester auf die Abiturnote. Es handelt sich um zwei verschiedene Ranglisten, über die Sie jeweils zugelassen werden können. Ihr Notenwert wird immer gleich bleiben, unabhängig davon wie viele Wartesemester Sie haben.
Ausführliche Informationen zur Bildung der Ranglisten finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/nc
Ein erfolgreicher Antrag auf bevorzugte Zulassung setzt voraus, dass Sie bereits für das Studium zugelassen waren, den Platz aber aufgrund eines Dienstes nicht annehmen konnten (s.a.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html).
Wenn Sie keinen Nachweis über eine frühere Zulassung haben, können Sie keine bevorzugte Zulassung während der Bewerbungsphase beantragen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki