Liebes Campus-Center Team,
für das Wintersemester 2018/19 habe ich einen Zulassungebescheid im Studiengang Molecular Life Science erhalten. Den Studienplatz möchte ich zum Wintersemester 2018/2020 nach Ableisten eines Freiwilligendienstes (Dienst von Mitte Oktober 2018 bis Mitte April 2019) antreten.
1.
Da ich den Studiengang als Zweitstudium antrete, möchte ich gerne wissen, ob für Zweitstudienbewerber besondere Regelungen für den bevorzugten Zulassungsantrag zu berücksichtigen sind.
2.
Dass der Freiwilligendienst nur ein halbes Jahr geleistet wird und ab Mitte April bis zum Wintersemester 2018/2020 „Leerlauf“ entsteht, dürfte m.E. unschädlich sein, ist das richtig?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Franziska