Liebe Frau Tarpenbeck,
wie bereits in anderen Beiträgen von Ihnen erklärt, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester u.a. nur dann möglich, wenn in allen drei Unterrichtsfächern (Erziehungswissenschaft, Unterrichtsfach I und Unterrichtsfach II) von den jeweiligen Fachbereichen auch Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden und auch anrechenbare Leistungen vorliegen. Für welche Unterrichtsfächer Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, finden Sie unter:
viewtopic.php?f=17&t=6215.
Für das Unterrichtsfächer Deutsch und Sport werden zum Wintersemester 19/20 keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten. Von daher können Sie sich zum kommenden Wintersemester nicht für ein höheres Fachsemester bewerben.
Als Alternative bliebe nur eine Bewerbung als Studienanfängerin. Sie können sich als Studienanfängerin an der Uni Hamburg nur dann bewerben, wenn es sich nicht um denselben Studiengang handelt. Wie Ihnen meine Kollegin bereits erklärt hat (
viewtopic.php?p=22883#p22883), kommt es auch auf die Bezeichnung Ihres Studiengangs an – das müssen Sie bei Ihrer Hochschule erfragen.
Wenn es sich um denselben Studiengang handelt, können Sie sich nicht mehr als Studienanfängerin für diesen Studiengang an der Uni Hamburg bewerben. Dann bliebe aber noch die Option, dass Sie sich für einen Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien mit einer anderen Unterrichtsfachkombination bewerben, denn wenn ein Unterrichtsfach abweicht, handelt es sich nicht um denselben Studiengang und Sie können sich als Studienanfängerin bewerben.
Es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie aber direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind.
Informationen zu Lernplattformen an der Uni Hamburg finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/elearning.html. Die Frage, ob der Fachbereich des jeweiligen Unterrichtfaches oder einzelne Dozenten Stud.ip nutzen, können wir Ihnen nicht beantworten.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch