Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes auf einer vollstationären Station einer Psychiatrie gearbeitet. In manchen Bundesländern wird die pflegerische Tätigkeit in einer Psychiatrie als Pflegepraktikum anerkannt, in anderen jedoch nicht.
Wie ist dies in Hamburg geregelt? Kann ich meine Arbeit in der Psychiatrie als Pflegepraktikum anerkennen lassen? Und muss die Anerkennung in Hamburg erfolgen oder darf dies in meinem Heimatbundesland geschehen?
Mit freundlichen Grüßen
lenalach