Sehr geehrtes Campus-Center-Team,
ich möchte mich für das kommende Wintersemester 19/20, erneut über die Wartezeitquote, für das Medizinstudium bewerben.
Mittlerweile habe ich 16 Wartesemester angesammelt und erhoffe mir so nun eine Chance auf eine Zulassung.
Nun steht die Ortswahl in der Wartezeitquote an und gerne sollte die erste Ortswahl auf Hamburg fallen, da ich bereits in Hamburg wohne, jedoch musste ich feststellen, dass die Ortszuteilung für Hamburg in der Wartezeitquote immer wieder das Sozialkriterium 3 aufweist.
Somit würde ich gerne wissen, ob ich mit den angesammelten 16 Wartesemestern, jedoch mit dem Sozialkriterium 4, in Hamburg für eine mögliche Zulassung in Betracht käme, oder ist das Sozialkriterium 3 eine Voraussetzung, sodass ich bereits an dieser Hürde scheitern würde, trotz einer möglich ausreichenden Anzahl an Wartezeit?
Ich bitte Sie um eine möglichst schnelle Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Vanessa