Teilzeitstudium und Pflichtpraktikum

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Sophelk1990
Beiträge: 1
Registriert: Mi 15. Mai 2019, 11:07

Bearbeitet Teilzeitstudium und Pflichtpraktikum

Beitrag von Sophelk1990 »

Guten Tag,

Ich bin im Masterstudiengang Psychologie und studiere momentan in Teilzeit da ich nebenbei 15h in meinem ersten Beruf arbeite. Da ich mich in meinen letzten Zügen des Masters befinde, muss ich noch eins Pflichtpraktikum von mind. 20h in der Woche über 6 Monate machen. Dies mache ich momentan als Praktikantin an der Uni Hamburg im Arbeits- und Organisationsbereich der Psychologie. Da ich jedoch für die Hälfte meiner Praktikumsstunden (also 10h in der Woche) ausbezahlt werde, muss ich dieses Praktikum teilweise als Minijob anmelden. Jetzt stellt sich nur die Frage bei mir wie ich das machen soll?
Mit freundlichen Grüßen,
Sophie
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Teilzeitstudium und Pflichtpraktikum

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Sophie,

ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Frage bei uns richtig eingeordnet ist. Bei der Universität müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsstelle und dem Praktikum nichts weiter anmelden, die Universität überprüft nicht, in welchem Umfang Studierende arbeiten. Eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt es nicht. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden/Woche beträgt, liegt die Verantwortung für sich daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allerdings allein bei den Studierenden.

Sollte Ihre Frage auf die Anmeldung Ihrer Tätigkeiten in sozialversicherungs- oder steuerrechtlichen Zusammenhängen zielen, können wir diese Frage leider nicht beantworten. In sozialversicherungsrechtlichen Zusammenhängen sollten Sie sich an Ihre Krankenversicherung, in steuerrechtlichen Zusammenhängen an das für Sie zuständige Finanzamt wenden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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