Hallo,
ich werde im Juni meine letzte Prüfung (mündliche Prüfung Master Deutschsprachige Literaturen) ablegen. Aus Versicherungsgründen würde ich gerne schnellstmöglich danach den Studentenstatus loswerden. Allerdings steht die Benotung der mündl. Prüfung und der Masterarbeit dann noch aus. Angenommen, ich stelle am 25.6. einen Exmatrikulationsantrag, ohne an diesem Tag die Noten der Abschussprüfung eingetragen bekommen zu haben - Verliere ich dann den Anspruch auf die Benotung meiner Prüfungen? Verliere ich den Anspruch auf ein Abschlusszeugnis?
Ich frage das, weil ich ja dann keine Studentin mehr wäre, mit der Korrektur der Masterarbeit ja aber eine Leistung der Uni noch in Anspruch nehmen würde.
Ich freue mich über hilfreiche Antworten!
Hannah