Quereinstieg Lehramt Grundschule

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Emilia1203
Beiträge: 1
Registriert: Mi 22. Mai 2019, 12:23

Bearbeitet Quereinstieg Lehramt Grundschule

Beitrag von Emilia1203 »

Guten Tag,
Ich interessiere mich für einen Seiteneinstieg im Bereich Grundschul-Lehramt. Ich verfüge über einen Bachelor in Anglistik (mit Nebenfächern BWL und Germanistik) sowie einen Master in Marketing Communications einer Londoner Universität. Ich habe die vergangenen 12 Jahre durchgängig im Bereich Marketing / Medien gearbeitet. Nun frage ich mich, ob eine Aus-/Weiterbildung / Studium im Bereich Pädagogik mit besonderer Sicht auf Medienpädagogik möglich ist.
Herzlichen Dank und viele Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Quereinstieg Lehramt Grundschule

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Emilia,

ein Einstieg in das Grundschullehramt ist nur über das erneute Studium des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I möglich. Diesen Studiengang müssen Sie im Bachelor und im Master studieren. Ggf. ist eine Verkürzung der Studienzeit möglich, wenn Sie sich Leistungen aus Ihren vorherigen Studien anrechnen lassen können. Eine Anrechnung ist dabei vermutlich am besten möglich, wenn Sie die Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch wählen - BWL hat mit dem Curriculum des Grundschullehramts gar keine Überschneidungen.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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