Hallo Paula26,
nein, eine Parallelbewerbung für diese beiden Studiengänge, die im Hamburger Zulassungsverfahren vergeben werden, ist nicht möglich. Sie können nur eine Bewerbung abgeben.
NC-Werte werden nicht vor einem Verfahren festgelegt, sondern ergeben sich erst nach Abschluss des Verfahrens inkl. Nachrückverfahren. Sie spiegeln nur das Verhältnis von Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) wider und sagen deshalb nur etwas über ein vergangenes aber niemals etwas über ein zukünftiges Auswahlverfahren aus.
Orientieren Sie sich deshalb an den Werten aus dem Verfahren WS 2018/19.
Weitere Informationen zum NC finden Sie auch hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Sollten Sie für Ihren Wunschstudiengang nicht zugelassen werden können, gibt es noch die Möglichkeit, sich über das Restplatzverfahren unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rgabe.html bzw. Clearingverfahren (DoSV-Studiengänge) unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahren.html zu bewerben, sofern hier freie Studienplätze angeboten werden können.
Mit besten Grüßen,
BK