Hallo Frau Gliatis,
nur ein abgeschlossenes Studium in Deutschland mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern stellt eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, dürfen Sie sich damit nicht bewerben. Haben Sie das Studium bereits abgeschlossen und warten nur auf die Ausstellung des Zeugnisses, lassen Sie sich von Ihrer Hochschule eine Bescheinigung mit dem Datum der letzten Prüfungsleistung und der Abschlussnote des Studiums ausstellen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki