Hallo Tim,
um als Werkstudent arbeiten zu können, müssen Sie eine Immatrikulation nachweisen. Wenn ich Sie richtig verstehe, bewerben Sie sich derzeit erst für ein Studium. Sie können also nicht als Werkstudent arbeiten - das sollte Ihnen aber auch der potenzielle Arbeitgeber sagen können.
Wenn Sie als Werkstudent neben dem Studium arbeiten, kommt es auf die Anzahl der Stunden und die Höhe Ihres Gehalts an, ob das Auswirkungen auf Steuern, Versicherungen und BAföG hat. Bei mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit sind Sie z.B. sozialversicherungspflichtig angestellt und gelten bei der Krankenkasse nicht mehr als Student.
Informationen zum BAföG finden Sie auch unter
https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... Bafoeg.php
Freundliche Grüße
Antje Schulzki