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Ablehungsbescheid

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 12:51
von JBrüggemann
Ich habe einen Ablehnungsbescheid für Lehramt Berufliche Schulen bekommen.
Mich wundert es, dass im Bescheid keine Wartesemester berücksichtigt worden sind – dort steht 0.
Ich habe mein erstes Studium jedoch 2012 abgeschlossen, daher müsste ich doch die maximale Zahl an Wartesemestern haben oder zählt es bei einem Zweitstudium nicht?

Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Re: Ablehungsbescheid

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 21:02
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo JBrüggemann,

Auch bei einem Zweitstudium wird die Wartezeit berechnet - wenn Sie sich mit der Note des Erststudiums bewerben aber natürlich erst ab dem Abschluss der Erststudiums.

Ihre Frage können wir daher nicht beantworten, ohne Ihre Bewerbung anzuschauen - dazu brauchen wir personenbezogene Daten. Bitte melden Sie sich daher unter Angabe Ihre Daten über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/studium


Mit besten Grüßen,
Birte Schelling