Liebes Team des Campus Center,
ich werde ab dem Wintersemester Französisch an der Uni Hamburg studieren und muss nun für meine Immatrikulation einen Nachweis meiner Sprachkenntnisse erbringen. In den Bestimmungen der UHH hierzu heißt es:
"Voraussetzung für das Studium des Hauptfachs, Nebenfachs und Unterrichtsfachs Französisch sind grundlegende Sprachkenntnisse. Der Nachweis erfolgt entweder durch Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage des Zertifikats DELF B1. Dies gilt für Französisch als Hauptfach, Nebenfach und Unterrichtsfach im Rahmen eines Lehramtsstudiums.
Wurde Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so ist nach der Zulassung eine Zeugniskopie einzureichen. Geht aus den Schulzeugnissen hervor, dass 5 Jahre lang Französisch belegt wurde, gilt dies als Nachweis von 300 Unterrichtsstunden und die Zeugniskopien reichen als Nachweis aus."
Bei mir war Französisch Profil-Fach (Gymnasium in SH) und ich habe auch eine schriftliche Abiturprüfung in Französisch absolviert, wie im ersten Satz des zweiten Absatzes beschrieben. Dies geht natürlich auch aus meinem Abiturzeugnis hervor. Genügt dies nun als Nachweis oder muss ich die 5 Jahre Unterrricht aus dem zweiten Satz zusätzlich noch nachweisen? Füge ich hierfür Kopien meiner Zeugnisse ab der 7. Klasse bei? Alternativ kann man bestimmt in irgendeiner Form eine Bestätigung der Schule anfordern.
Ich wollte einfach einmal nachfragen, wie die Beschreibung genau gemeint ist. Die Einreichung der Abiturzeugnis-Kopie aus dem ersten Satz ist ja gar nicht hilfreich, wenn man den zweiten Satz so oder so erfüllen muss.
Dankeschön und freundliche Grüße