Sehr geehrtes Team,
Aufgrund eines Ablehnungsbescheids kann ich leider mein gewünschtes Studium "Lehramt an Gymnasien für Deutsch & Geschichte" dieses Wintersemester nicht wahrnehmen. Ich würde die 2 Wartesemester jedoch gerne produktiv nutzen, beispielsweise für ein freiwilliges Praktikum an einem Gymnasium. Meine Frage ist nun wie sich bei der Bewerbung für das nächste Wintersemester 2020/2021 eben dieses Praktikum nachweisen liesse, und ob dieses freiwillige Praktikum überhaupt auf die Wartezeit angerechnet werden könnte ? Ist es erforderlich den Nachweis eines solchen Praktikums schon in die Online Bewerbung aufzunehmen, damit sich die Chancen auf einen Platz für den gewünschten Studiengang verbessern ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.