Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich heiße Berk Cantutan und habe einen Studienplatz für Medizin erhalten. Ich versuche seit Tagen, zu erfahren, wann ich die Semestergebühren bezahlen muss. Ist die Zahlung für die Immatrikulation nötig? Oder bezahlt man sie erst, wenn man sich eingeschrieben hat. Auf der Webseite steht, dass man seine Martikelnummer bei der Überweisung angeben muss. Man erhält seine Martikelnummer aber erst, wenn man ein Student ist, oder? Auf der "Checkliste: Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation
Studienanfängerinnen und Studienanfänger Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie – WiSe 2019/20" steht auch nicht, dass man den "Zahlungsnachweis" für die Einschreibung einreichen muss. Ich freue mich auf eine baldige Antwort! Vielen Dank im Voraus für Ihr Interesse.
mit freundlichen Grüßen,
Berk Cantutan