Doppelstudium / Zweitstudium möglich?

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LukasBerthel
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Registriert: Di 10. Sep 2019, 09:29

Bearbeitet Doppelstudium / Zweitstudium möglich?

Beitrag von LukasBerthel »

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor es zu meinen Fragen kommt möchte ich Ihnen kurz meine Situation erläutern:

Ich studiere derzeit Wirtschaftsrecht (Bachelor of Law) an der Leuphana Universität Lüneburg und komme jetzt ins 5. Semester. Voraussichtlich werde ich auch mein Bachelor in Regelstudienzeit im SS 2020 abschließen.
Mein Schnitt im Bachelor liegt momentan bei 1,9. Mein Abiturdurchschnitt ist 2,6.

Seit einiger Zeit ist in mir ein starkes Interesse aufgekommen nach meinem Bachelor-Studium ein (Zweit-)Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Hamburg zum SS 2020 bzw. WS 2020/-21 aufzunehmen.

Nun zu meinen Fragen:

1.) Ist es möglich mich für das WS 2020/-21 mit einem vorläufigen Bachelorzeugnis zu bewerben, da die Bewerbungsfrist vom 01.06-15.07 eines Jahres ist und ich sehr stark davon ausgehe, dass ich vor dem 15.07 nicht mein Bachelorzeugnis habe.
Eine Bewerbung mit meinem Abiturzeugnis macht m.E. nach keinen Sinn, da die NC-Werte für das WS in den letzten Jahren um die 2,1-2,3 waren.

2.) ... wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann ich mich für das SS 2020 auf "gut Glück" mit meinem Abiturzeugnis bewerben (die NC Werte waren im SS in den letzten Jahren bei 2,5-2,8) und dann ein Semester quasi ein Doppelstudium führen?

3.) ... oder bleibt mir nix anderes übrig als mich für das SS 2021 dann mit meinem Bachelorzeugnis zu bewerben?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen

Lukas
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Doppelstudium / Zweitstudium möglich?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Lukas,

Mit Ihrer Bachelornote können Sie sich erst dann bewerben, wenn Ihr Bachelorstudium endgültig abgeschlossen ist und Sie auch das Zeugnis haben. D.h. eine Bewerbung zum WiSe 2020/21 ist nicht möglich, wenn Sie Ihr Bachelorstudium innerhalb der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen haben. Eine Bewerbung mit dem Abiturzeugnis zum SoSe 2020 wäre einen Versuch wert, da die NC-Werte für Rechtswissenschaft zum Sommersemester regelmäßig niedriger liegen als zum Wintersemester. Sofern Sie Ihr Bachelorstudium dann innerhalb des Sommersemesters 2020 abschließen, ist kein Antrag auf ein Doppelstudium erforderlich. Eine Überschneidung zweier Studiengänge für maximal ein Semester ist ohne Antrag möglich. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie das Bachelorstudium wirklich bis zum Ende des Sommersemesters 2020 abschließen werden, müssten Sie einen Antrag stellen: www.uni-hamburg.de/doppelstudium

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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