Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor es zu meinen Fragen kommt möchte ich Ihnen kurz meine Situation erläutern:
Ich studiere derzeit Wirtschaftsrecht (Bachelor of Law) an der Leuphana Universität Lüneburg und komme jetzt ins 5. Semester. Voraussichtlich werde ich auch mein Bachelor in Regelstudienzeit im SS 2020 abschließen.
Mein Schnitt im Bachelor liegt momentan bei 1,9. Mein Abiturdurchschnitt ist 2,6.
Seit einiger Zeit ist in mir ein starkes Interesse aufgekommen nach meinem Bachelor-Studium ein (Zweit-)Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Hamburg zum SS 2020 bzw. WS 2020/-21 aufzunehmen.
Nun zu meinen Fragen:
1.) Ist es möglich mich für das WS 2020/-21 mit einem vorläufigen Bachelorzeugnis zu bewerben, da die Bewerbungsfrist vom 01.06-15.07 eines Jahres ist und ich sehr stark davon ausgehe, dass ich vor dem 15.07 nicht mein Bachelorzeugnis habe.
Eine Bewerbung mit meinem Abiturzeugnis macht m.E. nach keinen Sinn, da die NC-Werte für das WS in den letzten Jahren um die 2,1-2,3 waren.
2.) ... wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann ich mich für das SS 2020 auf "gut Glück" mit meinem Abiturzeugnis bewerben (die NC Werte waren im SS in den letzten Jahren bei 2,5-2,8) und dann ein Semester quasi ein Doppelstudium führen?
3.) ... oder bleibt mir nix anderes übrig als mich für das SS 2021 dann mit meinem Bachelorzeugnis zu bewerben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas