Sehr geehrtes Team,
ich muss noch die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen. Muss aus dieser hervorgehen, dass ich zum Ende des Sommersemesters 2019 exmatrikuliert wurde? Potentiell kann es leider sein, dass ich erst Anfang des kommenden Wintersemesters exmatirkuliert werden kann, weswegen ich genau nachfrage.
Der genaue Zeitpunkt der Exmatrikulation ist nicht wichtig. So lange Sie im Verlauf des Wintersemesters 2019/20 exmatrikuliert werden, ist alles in Ordnung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
bitte verzeihen Sie mein vielleicht kleinlich wirkenden Fragen - ich möchte nur keinen Fehler machen. Kann ich dem entnehmen, dass ich weiterhin vorläufig immatrikuliert bin und dann vollständig immatrikuliert werde, wenn ich mich auch erst zum 03./04./05. Oktober exmatrikuliere?
Sie sind weiterhin vorläufig immatrikuliert und werden endgültig immatrikuliert, wenn Sie die Bescheinigung nachreichen - auch wenn Sie das erst in der ersten Oktoberwoche tun.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
vielen Dank für Ihre Antwort. Verstehe ich Sie damit richtig, dass ich weiterhin in Hamburg studieren kann und mir mein Studienplatz sicher ist, auch wenn ich mich erst morgen/Donnerstag exmatrikuliere und dann die Exmatrikulationsbescheinigung bei der Uni Hamburg einreiche? Ich möchte nicht am Ende mit keinem Studienplatz für irgendetwas dastehen.
Ich hoffe, für diese Frage haben Sie Verständnis. Vielen Dank für Ihre Mühen und Zeit.
Das ist richtig. Das einzige, was passieren kann, wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, ist, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen nicht rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen erhalten - Ihre Immatrikulation ist nicht gefährdet.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Ich hätte dann eine letzte Frage: Wenn ich mich heute/morgen/übermorgen exmatrikuliere (an meiner Universität ist dies per Mail möglich), bekomme ich wegen des Feiertages erst am Montag meine Exmatrikulationsbescheinigung. Ist dies immer noch früh genug, um den Studienplatz nicht zu verlieren und die finalen Semesterunterlagen zu erhalten?
ich fasse für mich nochmal zusammen: Meine Immatrikulation ist in keinem Fall gefährdet, auch wenn die Exmatrikulation meiner bisherigen Hochschule erst am Montag/Dienstag/... erfolgt und ich sie im Laufe des Wintersemesters einreiche. Das einzige, was passieren kann, ist das meine finalen Unterlagen ggf. später erst eintreffen. Habe ich das so richtig verstanden?